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A K T U E L L E S
die neue DSGVODie neue DGSVO klärt Verbraucher (also auch Besucher von Webseiten) über den Umgang mit Daten auf besuchter Webseite auf - und schreibt dem Betreiber vor, wie der den Datenaustausch zwischen Betreiber und Nutzer abzusichern hat. Das bedeutet konkret, dass alle Webseitenbetreiber den Datentransfer absichern (SSL/TSL) + eine aktuelle Datenschutzerklärung einstellen und entsprechende Stellen im Impressum ändern müssen.

 PDF - Angebot Rapid-Medien zur neuen DSGVO Für Webseitenbetreiber ist es daher wichtig, sich damit zu beschäftigen. Denn für die verspätete Umsetzung der neuen Vorgaben drohen hohe Bußgelder – und Abmahngefahren durch Mitbewerber, bzw. die damit beauftragten/spezialisierten Abmahnanwälte.
Achtung, Abmahngefahr:
SSL-Zertifikat wird für alle Pflicht!

Obwohl das seit 1. Januar 2016 in Deutschland gültige Telemediengesetz bereits entsprechende Regelungen enthält, wird spätestens ab dem
25. Mai 2018 ist eine SSL-Verschlüsselung für alle Formulare (z. B. Kontakt-, Bestell-, Widerrufs-, sowie Newsletteranmeldungen) gesetzlich vorgeschrieben (§ 13 Abs. 7 TMG).
Wir empfehlen seit längerer Zeit unseren Kunden generell den Einsatz von SSL-Zertifikaten – nicht nur aus Sicherheitsgründen, sondern auch aus SEO-Sicht / und aufgrund der damit verbundenen positiven Auswirkungen auf das Ranking in Suchmaschinen.
Überprüfen Sie dahingehend bitte Ihre Webseite, ob das grüne Schloß vor der URL-Adresse zu sehen ist /Ihr Provider bereits umgestellt hat, ggf. können Sie gern unser  PDF - zum Angebot SSL-Zertifikat nutzen.
 

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